Wenn Sie nicht an einer Prüfung teilnehmen können, melden Sie sich bitte unmittelbar prüfungsunfähig und reichen innerhalb von drei Werktagen einen entsprechenden Nachweis im Studienbüro (Briefkasten im Raum A 514) ein. Bei nicht entschuldigtem Fehlen wird die Prüfung mit 5,0 bewertet.
Bitte beachten sie, dass wir keinen Zugriff auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) haben. Bitte reichen sie deshalb als Nachweis entweder das Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit oder die AUB in Papierform ein.
Auf dem Nachweis muss die Matrikelnummer und die betroffene Prüfung stehen, sonst kann der Vorgang nicht bearbeitet werden.