Neuregelung Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung des Sächsischen Hochschulgesetzes zum Nachweis bei Prüfungsunfähigkeit in Kraft. Die bisherigen Formulare zur Krankmeldung verlieren damit ihre Gültigkeit. Nähere Informationen über die Neuregelung und das neue Formular finden Sie unter…