Durch die Habilitation wird die qualifizierte Befähigung zu selbständiger Forschung und Lehre in einem Fachgebiet förmlich festgestellt und die Lehrbefähigung erlangt. In vielen Disziplinen ist sie immer noch der entscheidende Weg zur Professur.

Die Habilitationsordnung unserer Fakultät regelt Voraussetzungen, Zulassung, Durchführung und finale Prüfung.

Für einen Habilitationsantrag benötigen Sie neben dem schriftlichen Antrag auf Durchführung eines Habilitationsverfahrens folgende Unterlagen, siehe auch §4 Habilitationsordnung:

  • sechs gebundene Exemplare der Habilitationsschrift maschinenschriftlich oder gedruckt und mit Titelblatt gemäß Anlage 1 dieser Ordnung;
  • tabellarischer Lebenslauf und Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges;
  • ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Publikationen;
  • ein Verzeichnis der Lehr- und Vortragsveranstalungen;
  • ein urkundlicher Nachweis des erworbenen Doktorgrades
  • drei Themenvorschläge für die Probevorlesung
  • eine Erklärung über etwaige frühere Habilitationsanträge an die Universität Leipzig oder andere Hochschulen und über deren Ergebnisse
  • Selbständigkeitserklärung gemäß Anlage 2 dieser Ordnung; Diese Erklärung muß auch Bestandteil jedes Exemplars der Habilitationsschrift sein
  • ein polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG), das am Tage der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein darf;
  • Erklärung über Kenntnis und Anerkennung der Habilitationsordnung gemäß Anlage 3 dieser Ordnung;

 

Nach erfolgreicher Habilitation dürfen Sie Ihren Doktorgrad um den Zusatz „habil.“ (Doctor habilitatus) ergänzen.

Üblicherweise befinden sich Habilitierende in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis an einer Hochschule. Wir unterstützen daher ausdrücklich Ihre Bestrebungen, eine Habilitation oder Habilitationsäquivalenz durch die erfolgreiche Einwerbung bei Nachwuchsgruppen-Programmen zu finanzieren. All diese extern geförderten Programme haben eine sehr hohe Reputation, sodass Sie Ihre Chancen auf eine dauerhafte Professur durch die Einwerbung deutlich erhöhen. Bei Interesse kontaktieren Sie unseren Forschungsservice, der Sie bei der Antragstellung unterstützt.

Promovierte Wissenschaftlerinnen, die nach einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wissenschaft ihre wissenschaftliche Arbeit an der Universität Leipzig wieder aufnehmen wollen, können sich für ein Wiedereinstiegsstipendium zur Vorbereitung ihrer Habilitation bewerben.

Die Fördermittel beinhalten ein monatliches Stipendium von 1.285 Euro plus 100 Euro Familienzuschlag pro Kind für eine Dauer von maximal sechs Monaten.

Voraussetzungen sind:

  • Promotion mindestens mit der Gesamtnote „magna cum laude“
  • Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen qualifizierter Berufstätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs über mindestens drei Jahre
  • Wiedereinstieg mit einem Forschungsprojekt mit dem Ziel der Habilitation
  • Höchstalter 40. Lebensjahr bei Antragstellung

Bitte reichen Sie folgende Antragsunterlagen im Referat Akademische Angelegenheiten in schriftlicher Form und elektronisch als zusammenhängendes PDF-Dokument auf einer beigefügten CD ein:

  • formloser Antrag mit Begründung der Antragstellung und konkreter Darlegung der zur Absicherung des Vorhabens beabsichtigten Maßnahmen (Beantragung von weiteren Drittmitteln)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Darstellung des bisherigen beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs einschließlich des Stands und der Ergebnisse bisheriger Forschungsarbeiten, Publikationsliste, Lehrtätigkeit
  • Zeugnisse über den Hochschulabschluss und Promotionsurkunde (amtlich beglaubigte Kopien)
  • Konzept des wissenschaftlichen Vorhabens inklusive Zeit- und Arbeitsplan für den beantragten Förderzeitraum (bis maximal zehn Seiten)
  • Stellungnahme zweier Hochschullehrenden zu den bereits vorliegenden Forschungsergebnissen und zum geplanten Vorhaben
  • Stellungnahme des Gleichstellungsbeauftragten der Universität
  • Bestätigung der Fakultät, dass sich das beabsichtigte Vorhaben in das Forschungsprofil der Universität einfügt und für diese von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist
  • Bestätigung der Fakultät, dass für den beantragten Förderzeitraum die für die Durchführung der Vorbereitungsmaßnahmen erforderliche Grundausstattung zur Verfügung gestellt wird

Die Anträge sind bis spätestens 31. März für eine Förderung im laufenden Jahr beziehungsweise bis spätestens 30. September für eine Förderung im darauffolgenden Kalenderjahr einzureichen.

Bei Interesse berät Sie Frau Verena Jochmann im Referat Akademische Angelegenheiten.

Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben ihre wissenschaftliche Qualifizierung an Universitäten des Freistaats Sachsen in einem bereits fortgeschrittenen Arbeitsstand unterbrochen hatten, können sich auf ein Stipendium zum Abschluss ihres Habilitationsvorhabens bewerben.
Die Fördermittel sind ein monatliches Stipendium von 1.285 Euro plus 100 Euro Familienzuschlag pro Kind für eine Dauer von maximal zwölf Monaten.

Voraussetzungen sind:

  • Promotion mindestens mit der Gesamtnote „magna cum laude“
  • Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit aufgrund familiärer Verpflichtungen für mindestens neun Monate
  • Höchstalter 42. Lebensjahr bei Antragstellung

Bitte reichen Sie folgende Antragsunterlagen im Referat Akademische Angelegenheiten in schriftlicher Form und elektronisch als zusammenhängendes PDF-Dokument auf einer beigefügten CD ein:

  • formloser Antrag mit Begründung der Antragstellung
  • tabellarischer Lebenslauf/Bericht über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung (Forschungsarbeiten, Publikationsliste, Lehrtätigkeit)
  • Zeugnisse über den Hochschulabschluss und Promotionsurkunde (amtlich beglaubigte Kopien)
  • Projektbeschreibung inklusive Zeit- und Arbeitsplan (bis maximal. zehn10 Seiten)
  • Stellungnahme der wissenschaftlichen Betreuendenr
  • Stellungnahme des Gleichstellungsbeauftragten der Universität
  • Bestätigung der Fakultät, dass sich das beabsichtigte Vorhaben in das Forschungsprofil der Universität einfügt und für dieses von besonderem wissenschaftlichem Interesse ist

Die Anträge sind bis spätestens 31. März für eine Förderung im laufenden Jahr beziehungsweise bis spätestens 30. September für eine Förderung im darauffolgenden Kalenderjahr einzureichen.

Bei Interesse berät Sie Frau Verena Jochmann im Referat Akademische Angelegenheiten.

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Nachwuchswissenschaftlerinnen können sich im Mentoring-Programm des Unibunds durch erfahrene Mentorinnen und Mentoren persönlich unterstützen lassen.

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